Artikel 57 Kommerzielle Rechte – Endrunde - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
57.01

Die UEFA ist ausschließliche Inhaberin aller kommerziellen Rechte an der Endrunde. Die UEFA behält sich ausdrücklich alle derartigen kommerziellen Rechte vor und hat das exklusive Recht, alle Einnahmen aus der Verwertung dieser kommerziellen Rechte zu verwenden, einzubehalten und zu verteilen.

57.02

Alle teilnehmenden Verbände müssen die UEFA in allen notwendigen Belangen unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten, indem sie alle von der UEFA nach deren eigenem Ermessen für nötig erachteten rechtlichen und anderen Maßnahmen treffen, um eine nicht autorisierte Verwertung der kommerziellen Rechte an der Endrunde zu verbieten, zu verhindern bzw. zu stoppen sowie um sicherzustellen, dass alle kommerziellen Rechte ausschließlich, exklusiv und ohne Einschränkungen im Besitz der UEFA bleiben und dass die UEFA sie in dieser Weise verwerten kann. In diesem Zusammenhang ist es den Verbänden untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA, die bestimmten Bedingungen unterliegen kann, kommerzielle Rechte an der Endrunde direkt oder indirekt zu nutzen oder zu verwerten. Die Verbände müssen sicherstellen, dass ihre Spieler, Trainer und anderen Angestellten sowie ihre kommerziellen und anderen Partner darauf verzichten, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA, die diese nach eigenem Ermessen erteilen oder verweigern kann, kommerzielle Rechte an der Endrunde direkt oder indirekt zu nutzen oder anderweitig zu verwerten.

57.03

Sofern von der UEFA keine schriftliche Bewilligung vorliegt, dürfen in einem für die Endrunde ausgewählten Stadion keine kommerziellen Identifikationen und Marken sichtbar sein.