Artikel 58 Akkreditierung und Zugangsrechte - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
58.01

Im Qualifikationswettbewerb ist der Ausrichterverband für das Medienakkreditierungssystem (Akkreditierungsausweise, Überzüge usw.) und die Übergabe der entsprechenden Akkreditierungen an folgende Medienvertreter zuständig:

  • Presse;

  • Fotografen;

  • audiovisuelle Rechteinhaber;

  • audiovisuelle Partner ohne Rechte.

58.02

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und die Umkleidekabinen. Davon ausgenommen sind Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, die die folgenden Ereignisse filmt:

  1. Ankunft der Mannschaften (bis zur Umkleidekabine);

  2. Spieler im Tunnel vor Betreten des Spielfelds (vor Spielbeginn);

  3. Rückkehr der Spieler auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.

58.03

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten.