Artikel 6 Verantwortung der Verbände - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
6.01

Die Verbände sind gehalten, gegebenenfalls bei der diplomatischen Vertretung des Ausrichterlandes frühzeitig vor dem betreffenden Turnier Einreisevisa zu beantragen.

6.02

Die Verbände tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

6.03

Spiele müssen in Stadien auf dem Gebiet des Ausrichterverbands ausgetragen werden. In Ausnahmefällen kann auf Entscheidung der zuständigen UEFA-Gremien, beispielsweise aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme, auf ein Stadion eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden.

6.04

Der Ausrichterverband ist für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Ausrichterverband kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

6.05

Die Mindestanforderungen betreffend die medizinischen Einrichtungen, die medizinische Ausrüstung und das Personal, die vom Ausrichterverband zur Verfügung gestellt werden müssen, sind im Medizinischen Reglement der UEFA aufgeführt. Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit sämtlicher in oben genanntem Reglement aufgeführter Einrichtungen und Ausrüstung ist der Ausrichterverband allein verantwortlich.

6.06

Die UEFA-Administration informiert die an der Endrunde teilnehmenden Verbände über etwaige zusätzliche Richtlinien, Weisungen oder Beschlüsse im Zusammenhang mit dieser Wettbewerbsphase und stellt ihnen die notwendigen Dokumente zu gegebener Zeit zur Verfügung.