B.2 Lokale Organisationsstruktur - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022

Der Ausrichter ist dafür verantwortlich, eine lokale Organisationsstruktur (LOS) zusammenzustellen. Dieses besteht mindestens aus folgenden Personen:

  1. 1 Turnierdirektor, der innerhalb seiner eigenen Mannschaft keine leitende Funktion haben sollte;

  2. 1 Transportmanager;

  3. 1 vom Verband zu ernennende Schiedsrichter-Begleitperson, vorzugsweise ein aktiver oder ehemaliger Schiedsrichter. Diese Person muss fließend Englisch sprechen, mit der Region, in der das Turnier stattfindet, vertraut sein und über einen gültigen Führerschein verfügen;

  4. 1 Verantwortlicher für Sportanlagen und Sicherheit, der die zuständigen lokalen Behörden über das Miniturnier informiert, die Anweisungen der lokalen Behörden und der UEFA betreffend die Sicherheit (kein Alkoholverkauf, Konfiszierung gefährlicher Objekte im und am Stadion, Antirassismus- Maßnahmen, Prävention von Eindringen auf das Spielfeld, Sicherung der technischen Zone usw.) umsetzt und sicherstellt, dass die notwendigen Maßnahmen so umgesetzt werden, dass die Mannschaften, Offiziellen, Zuschauer usw. ein sicheres, komfortables und freundschaftliches Ambiente vorfinden;

  5. 1 Medizinischer Verantwortlicher, der sicherzustellen hat, dass die medizinischen Anforderungen der UEFA (vgl. Medizinisches Reglement der UEFA) eingehalten werden;

  6. 1 Kontaktperson für jede Gastmannschaft, die hilfsbereit und rund um die Uhr verfügbar ist, über gute Englisch- und Fußballkenntnnisse verfügt, die Region, in der das Turnier stattfindet, gut kennt und wenn möglich die Sprache der ihr zugewiesenen Mannschaft spricht, um

    • sicherzustellen, dass die Mannschaft mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Dienstleistungen zufrieden ist;

    • die Mannschaft in allen Belangen ab ihrer Ankunft im Ausrichterland bis zu ihrer Abreise zu unterstützen;

    • Bindeglied zwischen der Mannschaft, der LOS und den UEFA-Vertretern zu sein;

    • falls zutreffend an den täglichen Sitzungen mit der LOS teilzunehmen, um alle praktischen Einzelheiten zu besprechen;

    • die Mannschaft auf Wunsch an alle Veranstaltungen, einschließlich Trainingseinheiten, Spiele und Ausflüge zu begleiten;

    • sicherzustellen, dass von der LOS zugesagtes Material und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden;

    • an allen offiziellen Sitzungen teilzunehmen;

    • als Dolmetscher zu fungieren;

    • nützliche Informationen zur Lebensart und den Traditionen des Landes und der Region, in der das Turnier stattfindet, bereitzustellen.

  7. 1 Medienverantwortlicher.

Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass die Mitglieder der LOS die notwendigen Befugnisse haben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.