C.1 Testung und Spielberechtigung - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
C.1.1

Sollten sich mehrere Spieler einer Mannschaft aufgrund von positiven COVID-19-Tests und in Übereinstimmung mit den Maßnahmen aus dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs (und/oder aufgrund einer Entscheidung der zuständigen nationalen/lokalen Behörden) in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, werden die Begegnungen wie geplant ausgetragen, solange mindestens 13 auf der Spielerliste registrierte Spieler (einschließlich mindestens ein Torhüter) zur Verfügung stehen. Stehen weniger als 13 Spieler der Spielerliste bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung der Spiele erlauben (d.h. vorbehaltlich möglicher Termine für eine Neuansetzung), um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens 13 einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme an den Spielen zu ermöglichen. In diesem Fall darf die Mannschaft Spieler einsetzen, die nicht innerhalb der im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen bei der UEFA registriert wurden, sofern diese Spieler (i) gemäß Artikel 37 des vorliegenden Reglements spielberechtigt sind und (ii) die Anforderungen aus dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfüllen. Für jeden zusätzlichen, auf der Liste der 30 Spieler aufgeführten Spieler, der nachgemeldet wird, um die Mindestzahl von 13 Spielern zu erreichen, muss die gleiche Zahl von den in Quarantäne befindlichen Spielern endgültig von der Liste der 18 Spieler gestrichen werden (Liste der 20 Spieler für die Endrunde). Ist eine Neuansetzung der Spiele gemäß der in Anhang C.2.1 festgelegten Frist nicht möglich, wird die Mannschaft, die nicht an diesen Spielen teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass die Spiele nicht stattfinden können, und die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen die fehlbare Mannschaft eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:3. Wenn die Umstände weitere Disziplinarmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer solche verhängen.

C.1.2

Wird ein Mitglied des ernannten Schiedsrichterteams positiv auf COVID-19 getestet, kann die UEFA ausnahmsweise Ersatzschiedsrichter ernennen, die (i) aus demselben Land kommen wie eine der Mannschaften und/oder (ii) nicht auf der FIFA-Liste stehen.