Artikel 21 Änderungen am Spielplan - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 April 2024
21.01

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Stadion, Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden oder ob das Spiel wie ursprünglich geplant stattfindet. Solche Entscheide der UEFA-Administration sind endgültig.

21.02

Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein Spiel nicht beginnen kann bzw. ein begonnenes Spiel unterbrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.

21.03

Wenn eine der beiden Mannschaften weniger als sieben Spieler zählt, wird das Spiel abgesagt bzw. unterbrochen.

21.04

In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.