Kann ein Spiel nicht wie geplant beginnen oder nicht zu Ende gespielt werden, werden das vollständige Spiel bzw. die verbleibenden Spielminuten grundsätzlich am folgenden Tag ausgetragen; etwaige Disziplinarmaßnahmen bleiben vorbehalten. Zu diesem Zweck müssen die Ausrichterverbände alle notwendigen Vereinbarungen abschließen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Einrichtungen verfügbar sind und genutzt werden können.
Kann das Spiel nicht am nächsten Tag neu angesetzt werden, legt die UEFA-Administration einen neuen Termin fest.
Grundsätzlich wird ein neu angesetztes Spiel im selben Stadion ausgetragen. Falls die Umstände einen Stadionwechsel erfordern, muss die UEFA-Administration das neue Stadion genehmigen.
In allen Fällen muss die UEFA-Administration das Stadion genehmigen und die neue Anstoßzeit festlegen, wenn möglich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mannschaften.
Ist ein Verband für die Neuansetzung eines Spiels bzw. eines Teils davon verantwortlich, trägt er seine eigenen Kosten sowie die Kosten für zusätzliche Reisen, Verpflegung und Unterkunft des anderen Verbands, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten; etwaige Disziplinarmaßnahmen bleiben vorbehalten.
Ist die Neuansetzung nicht auf das Verschulden eines der beiden Verbände zurückzuführen, tragen beide Parteien ihre jeweiligen Kosten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Begegnung und mit dem neu angesetzten Spiel bzw. den neu angesetzten Spielminuten.
Ist die Mannschaft des Ausrichterverbands des Miniturniers nicht eine der beiden von der Spielunterbrechung betroffenen Mannschaften und ist es nicht möglich, die verbleibenden Spielminuten am nächsten Tag zu spielen, können die beiden betroffenen Mannschaften übereinkommen, die verbleibenden Spielminuten in einem anderen Land zu spielen, um Kosten zu sparen. Ein solcher Entscheid muss von der UEFA-Administration genehmigt werden.
In allen Fällen sind von der UEFA-Administration auf der Grundlage dieses Artikels gefällte Entscheide endgültig.
Entscheidet der Schiedsrichter, das Spiel zu unterbrechen und an einem anderen Tag fortzusetzen, müssen die verbleibenden Spielminuten gemäß folgenden Grundsätzen gespielt werden:
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Wird das Spiel am nächsten Tag wieder aufgenommen, beginnt es mit denselben Feld- und Ersatzspielern wie zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Spiels. Kann ein Spieler das Spiel nicht wieder aufnehmen, wird er durch einen auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt. Dies gilt aus Auswechslung. Hat eine Mannschaft zu diesem Zeitpunkt ihr Wechselkontingent bereits erschöpft, kann keine Auswechslung erfolgen. Ein auf dem Spielblatt aufgeführter Ersatzspieler, der nicht auf der Teambank Platz nehmen kann, kann nicht ersetzt werden.
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Wird das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, dürfen mit Ausnahme während des unterbrochenen Spiels ausgewechselter oder des Feldes verwiesener Spieler sowie für das unterbrochene Spiel gesperrter Spieler alle Spieler auf das Spielblatt eingetragen werden, die in dem unterbrochenen Spiel in Übereinstimmung mit Absatz 25.01 spielberechtigt waren. Spieler, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Spiel waren, dürfen nicht als Ersatzspieler auf das Spielblatt eingetragen werden.
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Die bis zur Unterbrechung verhängten Sanktionen sind für den Rest des Spiels weiterhin gültig.
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Einzelne Verwarnungen aus dem unterbrochenen Spiel werden nicht in andere Spiele übernommen, solange das unterbrochene Spiel nicht zu Ende gespielt wurde.
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Spieler und Mannschaftsoffizielle, die während des unterbrochenen Spiels des Feldes verwiesen wurden, dürfen nicht ersetzt werden und die Anzahl Spieler in der Anfangsformation entspricht derjenigen zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung.
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Spieler und Mannschaftsoffizielle, die nach dem unterbrochenen Spiel für ein Spiel gesperrt wurden, können auf das Spielblatt eingetragen werden.
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Die Mannschaften dürfen nur so viele Auswechslungen vornehmen, wie ihnen zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Spiels noch zustanden, unter Berücksichtigung der Anzahl Spielunterbrechungen, die ihnen für Auswechslungen noch zustehen.
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Das Spiel ist an der Stelle der letzten Aktion vor der Unterbrechung des Spiels wieder aufzunehmen (d.h. Freistoß, Einwurf, Abstoß, Eckstoß, Elfmeter usw.). Erfolgte die Unterbrechung während des laufenden Spiels, ist es mit einem Schiedsrichterball an der Stelle wieder aufzunehmen, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.