Für jede Runde des Wettbewerbs, an der eine Mannschaft teilnimmt, muss der entsprechende Nationalverband der UEFA-Administration eine Liste mit 30 Spielern (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum), einschließlich mindestens dreier Torhüter und einem Cheftrainer. Zudem muss diese Liste die Bestätigung eines Mannschaftsarztes enthalten, dass sich alle Spieler der erforderlichen medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Diese ist spätestens 20 volle Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers bzw. der Endrunde online auszufüllen. Nach Einreichung dieser Liste sind keine Änderungen mehr erlaubt.
Aus dieser Liste mit 30 Spielern ist bis 12.00 Uhr MEZ am Vortag des ersten Spiels des Turniers eine endgültige Liste mit 18 Spielern (Endrunde 20) zusammenzustellen. Eine ausgedruckte und unterschriebene Kopie der endgültigen Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Tag vor Beginn jedes Miniturniers zusammen mit den Personalausweisen/Reisepässen der Spieler zu überreichen. Für die Endrunde müssen dem UEFA-Spieldelegierten oder einem Vertreter der UEFA-Administration ein unterzeichneter Ausdruck der Liste sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spieler übergeben werden (wie beim Endrunden-Workshop an die Mannschaften kommuniziert).
Zwecks Identifikation führt ein UEFA-Vertreter eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durch. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Die auf der endgültigen Liste aufgeführten Spieler sind beim Miniturnier bzw. bei der Endrunde spielberechtigt. Auf der Liste für Miniturniere können 18 Spieler aufgeführt sein, auf der Liste für die Endrunde 20. Sollte sich ein auf der Liste aufgeführter Spieler eine schwere Verletzung oder Krankheit zuziehen, kann er wie folgt ersetzt werden:
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Ein Feldspieler darf bis spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft bei einem Miniturnier oder in der Endrunde ersetzt werden. Der neue Spieler muss in der entsprechenden Liste der 30 Spieler aufgeführt sein. Der ersetzte Spieler darf am Miniturnier bzw. an der Endrunde nicht mehr teilnehmen und es darf kein weiterer Feldspieler im Verlaufe des Miniturniers bzw. der Endrunde ersetzt werden.
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Torhüter dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden. Ein neuer Torhüter muss in der entsprechenden Liste der 30 Spieler aufgeführt sein. Ersetzte Torhüter dürfen am Miniturnier bzw. an der Endrunde, in dem/der sie ersetzt werden, nicht mehr teilnehmen.
Die Ersetzung ist nur zulässig, wenn dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorgewiesen wird.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.