Artikel 27 Spielfeld - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 April 2024
27.01

Der Ausrichterverband muss den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherstellen.

27.02

Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein.

27.03

Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Ausrichterverband bei der Organisationssitzung bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Ausrichterverbands im Qualifikationswettbewerb und der UEFA in der Endrunde kann das Spielfeld jedoch zusätzlich bewässert werden, unter der Voraussetzung, dass die Bewässerung in folgenden Zeiträumen stattfindet:

  1. zwischen der 15. und der 10. Minute vor dem Anstoß; und/oder

  2. während der Halbzeitpause (für höchstens sieben Minuten, damit sich die Ersatzspieler auf dem Spielfeld aufwärmen können).

Der Schiedsrichter kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.

27.04

Sämtliche Tore müssen sicher und in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und nach Anweisung der UEFA aufgestellt werden.