Artikel 32 Farben - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 April 2024
32.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der online erfassten offiziellen Spielkleidung.

  • Im Qualifikationswettbewerb werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  • Für die Endrunde werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

32.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig.