Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt in der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspieler wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spieler ausgewechselt werden.
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Ist einer der Feldspieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzfeldspieler entsprechend reduziert.
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Ist der auf dem Spielblatt für die Startformation aufgeführte Torhüter körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Torhüter kann jedoch weiterhin als Ersatztorhüter eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, darf er durch einen anderen, in der Liste der 30 Spieler aufgeführten Torhüter ersetzt werden (vgl. Absatz 25.01).
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Ist ein Ersatztorhüter körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er durch einen anderen, in der Liste der 30 Spieler aufgeführten Torhüter ersetzt werden (vgl. Absatz 25.01).
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten. Wird nach der Einreichung des Spielblatts für einen Spieler, der auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies automatisch als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Der ersetzte Spieler darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung des Endspiels ein sechster auf dem Spielblatt aufgeführter Ersatzspieler eingesetzt werden. Ersetzte Spieler dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.