Die auf dem Spielblatt aufgeführten elf Mannschaftsoffiziellen und sieben bzw. neun Ersatzspieler, d.h. insgesamt 18 Personen bei Miniturnieren und 20 Personen in der Endrunde, dürfen auf der Teambank Platz nehmen. Verfügt die Teambank über weniger als 18 Sitzgelegenheiten bei Miniturnieren bzw. 20 in der Endrunde, müssen die verbleibenden Sitzplätze hinter bzw. neben jeder Teambank bereitgestellt werden und Zugang zu den Umkleidekabinen bieten. Alle auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler sowie der Mannschaftsarzt müssen während des Spiels auf der Teambank Platz nehmen.
Während des Spiels ist es Ersatzspielern gestattet, die technische Zone zu verlassen, um sich in dem vom Schiedsrichter vorab bestätigten Aufwärmbereich aufzuwärmen. Grundsätzlich dürfen sich fünf Ersatzspieler pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei unzureichendem Platz kann der Schiedsrichter jedoch entscheiden, die Anzahl Ersatzspieler, die sich gleichzeitig aufwärmen können, auf drei pro Mannschaft zu begrenzen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielern aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.
Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.
Das Rauchen ist im Wettbewerbsbereich untersagt.Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.