Die Gastverbände übernehmen ihre internationalen und nationalen Reisekosten zum und vom Turnierort selbst.
Der Ausrichterverband eines Miniturniers behält seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten.
Zur Deckung der Kosten von Miniturnieren überweist die UEFA-Administration dem jeweiligen Ausrichterverband einen finanziellen Beitrag, basierend auf dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf des Ausrichterlandes gemäß Kategorisierung der UEFA-Mitgliedsverbände:
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Für Miniturniere mit vier Mannschaften:
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EUR 70 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 1;
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EUR 80 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 2;
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EUR 90 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 3.
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Für Miniturniere mit drei Mannschaften:
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EUR 50 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 1;
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EUR 60 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 2;
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EUR 70 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 3.
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Dieser Betrag wird nach Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsphase dem Konto des entsprechenden UEFA-Mitgliedsverbands gutgeschrieben.
Der Ausrichterverband kommt für Unterkunft und Verpflegung aller teilnehmenden Mannschaften auf (höchstens 24 Personen pro Delegation, d.h. 18 Spieler und 6 Mannschaftsoffizielle) und übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit deren Transport innerhalb des Verbandsgebietes. Die Pflichten des Ausrichterverbands gegenüber jeder Gastmannschaft beginnen einen Tag vor deren erstem Spiel in einem Miniturnier und enden einen Tag nach deren letztem Spiel.
Der Ausrichterverband trägt die Reisespesen und Tagesentschädigungen der von ihm ernannten Schiedsrichter.
Die UEFA entschädigt die Gastverbände für die Reisekosten ihrer Mannschaften. Für Mannschaften, die per Flugzeug reisen, zahlt sie EUR 20 000; für Mannschaften, die auf anderem Wege reisen, zahlt sie EUR 7 500. Die Teilnehmer sollten bei der Wahl ihrer Transportmittel Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigen und die UEFA-Administration rechtzeitig darüber informieren.