Artikel 63 Presse - Regionen-Pokal

Reglement des UEFA-Regionen-Pokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Amateur
Subject
RCUP
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 April 2024
63.01

Als Presse gelten Medienvertreter, die ausschließlich in schriftlicher Form berichten, unabhängig von der Art der Plattform (z.B. Zeitung, Website, Mobilportale). Sie haben Zugang zur Medienkonferenz nach dem Spiel und zur Gemischten Zone.

63.02

Der Presse ist ein Bereich der Haupttribüne mit klarer und ungehinderter Sicht auf das Spielfeld und beide Tore zur Verfügung zu stellen. Dieser Bereich muss Sitzplätze umfassen, die alle mit einem Pult ausgestattet sind, das genügend Platz für einen Laptop und einen Notizblock bietet. Jeder Sitzplatz mit Pult muss mit einem Stromanschluss und (kostenlosem) Internetzugang (Kabel oder Wireless) ausgestattet sein.