In diesem Anhang werden die Mindestanforderungen für die Durchführung eines Miniturniers im Rahmen des UEFA-Regionen-Pokals festgelegt. Der Einfachheit halber wird der Ausrichterverband stets als „Ausrichter“ bezeichnet.
In diesem Anhang werden die Mindestanforderungen für die Durchführung eines Miniturniers im Rahmen des UEFA-Regionen-Pokals festgelegt. Der Einfachheit halber wird der Ausrichterverband stets als „Ausrichter“ bezeichnet.