Für die Mahlzeiten gelten folgende Bestimmungen:
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Für die Mannschaften und die UEFA-Vertreter sind unter Berücksichtigung der Spiel- und Trainingspläne drei Mahlzeiten am Tag vorzusehen. Bei den Mahlzeiten sollten die Grundsätze der Sporternährung respektiert und die nationalen Essgewohnheiten der teilnehmenden Mannschaften berücksichtigt werden.
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Den teilnehmenden Mannschaften ist ein Monat vor Turnierbeginn ein detaillierter Speiseplan zu unterbreiten. Hat eine Mannschaft spezielle Essenswünsche, sind diese dem Ausrichter mindestens zwei Wochen vor Beginn des Miniturniers zu unterbreiten. Preisunterschiede zwischen gewünschten Menüs und dem vorgeschlagenen Speiseplan sind von der Mannschaft zu übernehmen, die diese Wünsche äußert.
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Bezüglich Essenswünschen sollten die Hotels flexibel sein und die Mannschaften sollten die Möglichkeit haben, ihren eigenen Koch sowie Essen und Getränke mitzubringen. Die Hotels müssen auch bei den Essenszeiten flexibel sein und die Anstoßzeiten der Spiele sowie die Dauer der Rückfahrt der Mannschaften zur Unterkunft berücksichtigen.
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Es muss eine reichhaltige Auswahl an Speisen in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen. Alle Mahlzeiten sollten in Buffetform serviert werden und die Temperatur der Speisen muss jederzeit angemessen sein.