Zwischen den offiziellen Mahlzeiten müssen auf Verlangen der Mannschaften Imbisse oder leichte Mahlzeiten zur Verfügung stehen und von der betreffenden Mannschaft bzw. dem Auftraggeber bezahlt werden. Falls eine solche Mahlzeit jedoch eine offizielle Mahlzeit ersetzt, hat der Ausrichter die Kosten zu tragen.