Grundsätzlich ernennt die UEFA für jedes Miniturnier einen Spieldelegierten und zwei Schiedsrichterbeobachter, die aus anderen Ländern als die Schiedsrichter und die Mannschaften kommen.
Die UEFA-Spielbeauftragten müssen die Möglichkeit haben, unmittelbar nach den Spielen vom Stadion oder von der Unterkunft aus per E-Mail mit der UEFA-Administration zu kommunizieren. Der Ausrichter ist dafür zuständig, den UEFA-Spielbeauftragten die notwendigen Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die UEFA-Spielbeauftragten werden angewiesen, keine Rechnungen für die Unterkunft zu bezahlen, außer für Extras (Minibar, zusätzliche Mahlzeiten usw.).
Die Kosten für die Unterbringung (Kost und Logis) der UEFA-Spielbeauftragten werden vom Ausrichter übernommen, der mittels Standard-UEFA-Beitrag entschädigt wird.