Die Umkleidekabinen der Trainingsplätze müssen Platz für 24 Personen aufweisen, und ihre sanitären Anlagen müssen mit Sitztoiletten ausgestattet sein und den üblichen hygienischen Anforderungen entsprechen.
Die Umkleidekabinen der Trainingsplätze müssen Platz für 24 Personen aufweisen, und ihre sanitären Anlagen müssen mit Sitztoiletten ausgestattet sein und den üblichen hygienischen Anforderungen entsprechen.