Für die Schiedsrichter und die UEFA-Spielbeauftragten sind Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen.
Die Schiedsrichtergruppe (acht Schiedsrichter für ein Miniturnier mit vier Mannschaften und sechs Schiedsrichter für ein Miniturnier mit drei Mannschaften, UEFA-Schiedsrichterbeobachter und gegebenenfalls eine Schiedsrichter-Begleitperson) muss in einer anderen Unterkunft als die Mannschaften untergebracht werden. Unter besonderen Umständen und mit der Genehmigung der UEFA-Administration kann sie im Miniturnier-Hauptquartier untergebracht werden. Die Schiedsrichtergruppe darf jedoch nicht zusammen mit einer einzigen Mannschaft untergebracht werden.
Der UEFA-Spieldelegierte muss im Miniturnier-Hauptquartier oder in einem Mannschaftshotel untergebracht werden.