Der Ausrichterverband muss sicherstellen, dass das Stadion über eine Flutlichtanlage verfügt, deren durchschnittliche horizontale Beleuchtungsstärke mindestens 1 500 Eh (lx) mit einer Gleichmäßigkeit von U1 > 0,5 und U2 > 0,7 beträgt. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke muss mindestens 1 250 Ev (lx) mit einer Gleichmäßigkeit von U1 > 0,4 und U2 > 0,5 betragen.