Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Die teilnehmenden Vereine müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Zu diesem Zweck müssen sie der UEFA-Administration bis 10. August 2020 das entsprechende Genehmigungsformular für die Spielkleidung mit je einem Satz der Haupt- und Ersatzspielkleidung der Feldspieler und Torhüter sowie jeglicher zusätzlicher Spielkleidung und/oder Gegenstände, die zur Spielkleidung gehören (Trikot, Hose und Stutzen) einreichen. Auf Antrag eines Vereins kann die UEFA-Administration bezüglich der Bekanntgabe des Trikotsponsors Fristaufschub gewähren.