Artikel 16 Änderungen am Spielplan - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
16.01

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung des Spiels zu zweifeln, muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder sie hat selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung des Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Spielort, Datum oder Anstoßzeit geändert werden oder ob das Spiel wie ursprünglich geplant stattfindet. Solche Entscheide der UEFA-Administration sind endgültig.

16.02

Ergeben sich nach Antritt der Reise der beiden Mannschaften zum Spielort Zweifel über die Bespielbarkeit des Spielfeldes, entscheidet der Schiedsrichter vor Ort, ob gespielt werden kann oder nicht.

16.03

Wenn eine der beiden Mannschaften weniger als sieben Spieler zählt, wird das Spiel nicht ausgetragen bzw. abgebrochen.

16.04

In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.