Artikel 39 Protest und Berufung - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
39.01

Teilnehmende Vereine sind berechtigt, gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung Protest einzulegen; ein solcher Protest wird von der zuständigen Disziplinarinstanz geprüft, sofern dieser innerhalb von 24 Stunden nach Ende des fraglichen Spiels eingelegt und der UEFA binnen dieser Frist ein Nachweis über die Zahlung der Verfahrensgebühr vorgelegt wird.