Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Alle Mannschaften müssen der UEFA-Administration bis 10. Juli 2023 das Genehmigungsformular für die Spielkleidung zur Genehmigung online einreichen. Auf Antrag eines Vereins kann die UEFA-Administration bezüglich der Bekanntgabe des Trikotsponsors Fristaufschub gewähren.