Artikel 45 Andere Mannschaftsausrüstung - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
45.01

Von Spielern und Vereinsoffiziellen getragene Nicht-Spielkleidung darf Sponsorenwerbung und Herstelleridentifikation gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement aufweisen. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.

45.02

Sämtliche im Stadion verwendete Spezialausrüstung wie Materialtaschen, medizinische Taschen, Trinkbehälter usw. muss frei von Sponsorenwerbung und/oder Herstelleridentifikation sein, sofern nicht anders von der UEFA in schriftlicher Form angewiesen. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle Aktivitäten im Stadion am Vortag des Spiels;

  2. für alle offiziellen Trainingseinheiten vor dem Spiel;

  3. für alle Medienaktivitäten vor und nach dem Spiel (insbesondere für Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  4. am Spieltag von der Ankunft im Stadion bis zum Verlassen des Stadions.