Artikel 46 Finanzielle Grundsätze - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
46.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

46.02

Die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung, die nationalen und internationalen Reisekosten sowie die Tagesentschädigungen des Schiedsrichterteams werden von der UEFA übernommen.

46.03

Die UEFA-Administration verfügt für dieses Spiel über sämtliche Rechte im Zusammenhang mit den Eintrittskarten und entscheidet über die Anzahl der Karten für die beiden teilnehmenden Vereine (wobei nicht unbedingt beide die gleiche Anzahl erhalten müssen) und die Anzahl der Karten für den Ausrichterverband sowie den Umfang der verschiedenen Kartenkontingente, die gleichzeitig ausgehändigt werden. Diese Entscheide und Anforderungen sind endgültig und bindend.

46.04

Das Exekutivkomitee entscheidet über den finanziellen Verteilschlüssel zugunsten:

  1. der beiden teilnehmenden Vereine;

  2. des Ausrichterverbands;

  3. der UEFA.

46.05

Die UEFA organisiert die Hotelunterbringung für beide Vereine. Sämtliche Hotelverträge bzw. die Verantwortung für die Abwicklung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Verträgen werden nach der Qualifikation auf die Vereine übertragen; Vorauszahlungen der UEFA an diese Hotels werden von den geschuldeten Prämienzahlungen abgezogen.

46.06

Jeder Verein kommt für seine eigenen Kosten auf.

46.07

Die Abrechnung für das Spiel ist der UEFA-Administration innerhalb Monatsfrist nach Austragung des Spiels zu unterbreiten.