Artikel 47 Kommerzielle Rechte am Wettbewerb - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
47.01

Für die Durchführung des Wettbewerbs kann die UEFA Dritte einsetzen, die als Vermittler oder Agenten in ihrem Namen und/oder als Dienstleistungserbringer handeln.

47.02

Die UEFA ist ausschließliche rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der kommerziellen Rechte. Die UEFA behält sich ausdrücklich alle kommerziellen Rechte vor und hat das exklusive Recht, alle Einnahmen aus der Verwertung dieser kommerziellen Rechte zu verwerten, einzubehalten und zu verteilen.

47.03

Verwertung der kommerziellen Rechte am Wettbewerb:

  1. Medienrechte

    • Alle Medienrechte am Wettbewerb werden von der UEFA verwertet.

  2. Alle übrigen kommerziellen Rechte

    • Die UEFA hat daneben das exklusive Recht, alle übrigen kommerziellen Rechte zu verwerten und Partner für den Wettbewerb zu bestimmen. Gemäß Kapitel X des vorliegenden Reglements und gemäß UEFA-Ausrüstungsreglement ist die Werbung auf der Spielkleidung von dieser Exklusivität ausgenommen.

47.04

Die Vereine haben das von der UEFA geschaffene kommerzielle Programm zur Verwertung der kommerziellen Rechte einschließlich der Promotion-Programme der UEFA und der Partner im Rahmen des Wettbewerbs (z.B. Ballkinder, Mittelkreisträger, Fahnenträger, Spielerbegleitkinder, Spielballkind, Schiedsrichterbegleitkinder, Mann des Spiels, Stadionführungen) zu unterstützen und sicherzustellen, dass ihre Spieler, Offiziellen und übrigen Angestellten dies ebenfalls tun.

47.05

Jeder am Wettbewerb teilnehmende Verein gewährt der UEFA das Recht, fotografisches, audiovisuelles und visuelles Material der Mannschaft, der Spieler und der Offiziellen (einschließlich Namen, relevanter Statistiken, Daten und Bilder) sowie den Vereinsnamen, das Logo, das Emblem, Stadiondarstellungen und die Mannschaftstrikots (einschließlich Angaben zum Trikotsponsor und zu den Ausrüstungsherstellern) kostenlos und weltweit für die gesamte Dauer der Rechte (i) für nicht kommerzielle Zwecke, Promotion- und/oder redaktionelle Zwecke und/oder (ii) wie von der UEFA innerhalb eines angemessenen Rahmens festgelegt zu nutzen und anderen zu erlauben, sie zu nutzen. Zwischen einzelnen Spielern oder Vereinen und Partnern wird keine direkte Assoziation geschaffen. Die Vereine stellen der UEFA auf Verlangen das ganze entsprechende Material sowie die nötigen Unterlagen, die erforderlich sind, damit die UEFA diese Rechte gemäß diesem Absatz nutzen und verwerten kann, kostenlos zur Verfügung.

47.06

Die Vereine dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der UEFA, bzw. sofern dies im vorliegenden Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, Markenzeichen des Wettbewerbs, Musik und andere grafische und künstlerische Darstellungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entwickelt wurden, nicht in Programmen, Promotion, Publikationen, Werbung oder auf andere Weise (auch nicht im Zusammenhang mit der Verwertung von kommerziellen Rechten, die ihnen gemäß vorliegendem Reglement zusteht) verwenden und Dritten nicht erlauben, sie zu verwenden. Die am Wettbewerb teilnehmenden Vereine dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA keinerlei wettbewerbsbezogene Produkte entwickeln, herstellen oder vertreiben.

47.07

Die UEFA kann allgemeine Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung sowie besondere Weisungen, Richtlinien und/oder Bedingungen (einschließlich derjenigen im UEFA-Sicherheitsreglement) für den Verkauf und/oder die Verteilung von Eintrittskarten herausgeben. Solche Entscheide und/oder Anforderungen der UEFA sind endgültig. Außerdem müssen der Ausrichterverband und die teilnehmenden Vereine im Rahmen der Zusammenarbeit mit der UEFA alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung durchzusetzen, um sicherzustellen, dass:

  1. niemand ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführt;

  2. die Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;

  3. jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können;

  4. niemand, der das Spiel besucht, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erhebt, aufzeichnet, überträgt oder verwertet. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.