Artikel 49 Medienaktivitäten am Spieltag - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
49.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden jeweils im Voraus von der UEFA und dem jeweiligen Verein festgelegt.

  1. Die Vereine müssen ihren Cheftrainer oder einen auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler vor dem Spiel für ein kurzes, exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Unter außergewöhnlichen Umständen darf dieses Interview auch von der UEFA durchgeführt werden; in diesem Fall muss sich ein leitender Vereinsvertreter für ein Interview mit dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins zur Verfügung stellen.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Der Sieger muss nach dem Spiel dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern des Landes des siegreichen Vereins mindestens vier Interviews und jedem verbleibenden Broadcaster zwei Interviews gewähren. Broadcaster mit einer Super-Flash-Position haben Anrecht auf mindestens zwei Interviews auf dem Spielfeld. Spieler, die ein Interview mit ihrer offiziellen Vereinsplattform führen, unterliegen denselben Bestimmungen wie im Laufe der Saison.

  5. Der unterlegene Verein hat die folgenden Mindestanforderungen für Interviews nach dem Spiel zu erfüllen:

    • Die Mindestanzahl an Interviews nach dem Spiel beträgt 14, wovon zwei Super-Flash-Interviews sein müssen.

    • Zehn dieser Interviews müssen spätestens 45 Minuten nach der Pokalübergabe durchgeführt sein.

    • Alle Interviews müssen spätestens 60 Minuten nach der Pokalübergabe durchgeführt sein.

  6. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  7. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  8. Alle oben genannten Interview-Gelegenheiten für offizielle Vereinsplattformen müssen zunächst den von der UEFA bestimmten audiovisuellen Rechteinhabern gemäß den folgenden Bedingungen für Interviews nach dem Spiel gewährt werden:

    • Verfügen die offiziellen Vereinsplattformen über eine Flash-Interview-Position, erhalten alle Broadcaster mindestens ein Interview, bevor die offiziellen Vereinsplattformen Interviews durchführen können.

    • Spieler, die für eine offizielle Vereinsplattform abgestellt werden, müssen zunächst für die Broadcaster abgestellt werden und (bei entsprechender Nachfrage) mindestens drei Interviews geführt haben.

  9. Wird eines der oben aufgeführten obligatorischen Interviews vom entsprechenden audiovisuellen Rechteinhaber nicht geführt, darf die UEFA es unter denselben Bedingungen führen und es mit den anderen audiovisuellen Rechteinhabern teilen.

49.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen.

49.03

Für die Medien wird eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen bestimmt, die nur Trainern, Spielern und Medienvertretern zugänglich sein darf und den Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews nach dem Spiel bietet. Die Gemischte Zone weist einen abgetrennten Bereich für audiovisuelle Rechteinhaber, UEFA.com und die Vereinssender auf, der so nahe wie möglich bei den Umkleidekabinen liegt. Die Spieler der Startformation sowie die eingesetzten Ersatzspieler beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spieler die Gemischte Zone passieren.