Artikel 5 Verantwortung der Verbände und Vereine - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
5.01

Die Vereine tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

5.02

Der Ausrichterverband und der lokale Verein sind für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Ausrichterverband und der lokale Verein können für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

5.03

Auf der Reise zum und vom Auswärtsspiel ist es den Vereinen nicht gestattet, andere Spiele zu bestreiten.

5.04

Ein UEFA-Mitgliedsverband oder einer seiner Vereine wird vom UEFA-Exekutivkomitee mit der Ausrichtung des Wettbewerbs betraut.

5.05

Der Ausrichterverband und der lokale Verein bilden mit Vertretern der zuständigen Behörden der Austragungsstadt eine Lokale Organisationsstruktur (nachstehend „LOS“), die den Wettbewerb auf der Grundlage einer Ausrichtervereinbarung mit der UEFA organisiert.

5.06

Die LOS befreit die UEFA von jeglicher Haftung, die durch die Organisation und Ausrichtung des Spiels entsteht.

5.07

Entstehen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des vorliegenden Reglements und/oder eines anderen UEFA-Reglements und den sich daraus ergebenden Pflichten Streitfälle in Bezug auf einen Vertrag zwischen einem Verein oder einem seiner Spieler, Offiziellen, Angestellten, Vertreter oder Agenten und einem Dritten (einschließlich Sponsoren, Ausrüstern, Herstellern, Broadcastern, Agenten und Spielern), lehnt die UEFA jegliche Verantwortung ab.