Artikel 50 Zugang der Medien - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
50.01

Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten, es sei denn, die UEFA und der betroffene Verein treffen eine andere Vereinbarung, auch hinsichtlich des Inhalts der Berichterstattung.

50.02

Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der Kamera filmt, und bis zu zwei Kameras des Host Broadcasters für die Bilder nach dem Ende des Spiels (gegebenenfalls erst nach Ende einer etwaigen Verlängerung bzw. eines etwaigen Elfmeterschießens). Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und den Umkleidebereich. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Super-Flash- und Flash-Interviews, die Moderationen im Studio vor und nach dem Spiel und eine Kamera des Host Broadcasters, mit der die folgenden Ereignisse gefilmt werden:

  1. Ankunft der Mannschaften bis zum Umkleidebereich (dafür darf mehr als eine Kamera eingesetzt werden);

  2. Spieler im Tunnel vor dem Betreten des Spielfelds für das Aufwärmen und den Beginn der beiden Halbzeiten;

  3. Spieler bei der Rückkehr vom Spielfeld nach dem Aufwärmen.

50.03

Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten.

50.04

Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Vereins dürfen eine Kamera des Host Broadcasters und die UEFA die Umkleidekabinen vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spieler zu filmen. Der wichtigste audiovisuelle Rechteinhaber des Landes der Heimmannschaft bzw. des Landes der Auswärtsmannschaft darf einen kurzen Kommentar des Chefreporters oder Moderators in der Umkleidekabine der Heimmannschaft bzw. der Auswärtsmannschaft filmen, vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses des Vereins. Das Filmen wird von der UEFA organisiert und muss auf jeden Fall vor der Ankunft der Spieler abgeschlossen sein. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses der Vereine dürfen weitere Broadcaster die Umkleidekabinen vor dem Spiel betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spieler zu filmen.