Die Nichterfüllung von in diesem Reglement enthaltenen Pflichten kann zu Disziplinarmaßnahmen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten, der UEFA-Rechtspflegeordnung und den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs führen.
Die Nichterfüllung von in diesem Reglement enthaltenen Pflichten kann zu Disziplinarmaßnahmen in Übereinstimmung mit den UEFA-Statuten, der UEFA-Rechtspflegeordnung und den Verfahrensregeln für die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs führen.