Artikel 8 Versicherung - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2023
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 May 2023
8.01

Alle am Wettbewerb beteiligten Personen sind für ihre eigene Versicherungsdeckung verantwortlich.

8.02

Die teilnehmenden Vereine sind für die Versicherungsdeckung ihrer jeweiligen Delegation, einschließlich Spieler und Offizieller, für die gesamte Dauer des Wettbewerbs verantwortlich und verpflichten sich, auf eigene Kosten alle notwendigen und angemessenen Versicherungen abzuschließen.

8.03

Ist der Ausrichterverband oder der lokale Verein nicht Eigentümer des verwendeten Stadions, hat der Ausrichterverband sicherzustellen, dass der Stadioneigentümer und/oder -betreiber einen umfassenden Versicherungsschutz, einschließlich Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, gewährleistet. Unterbreitet der Stadioneigentümer und/oder -betreiber die angemessene Versicherungspolicen nicht rechtzeitig, muss der Ausrichterverband die erforderliche zusätzliche Versicherung auf eigene Kosten abschließen. Unterlässt er dies, schließt die UEFA die erforderliche Versicherung auf Kosten des Ausrichterverbands ab.

8.04

In jedem Falle haben der Ausrichterverband und der lokale Verein zu gewährleisten, dass die UEFA in allen oben genannten Versicherungsverträgen mit eingeschlossen ist und von jeglicher Haftung befreit ist, die durch die Organisation und Ausrichtung des Wettbewerbs entsteht. Die UEFA kann von allen Beteiligten verlangen, dass sie ihr kostenlos eine schriftliche Haftungsfreizeichnung, Bestätigungen, Kopien der betreffenden Policen in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorlegen.