Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung des Spiels zu zweifeln, muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung des Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Stadion, Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden oder ob das Spiel wie ursprünglich geplant stattfindet. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig.
Ergeben sich nach Antritt der Reise der beiden Mannschaften zum Spielort Zweifel über die Bespielbarkeit des Spielfeldes, entscheidet der Schiedsrichter vor Ort, ob gespielt werden kann oder nicht.