Wird am Spieltag entschieden, dass das Spiel nicht wie geplant beginnen oder nicht zu Ende gespielt werden kann, werden das vollständige Spiel bzw. die verbleibenden Spielminuten grundsätzlich am folgenden Tag ausgetragen; etwaige Disziplinarmaßnahmen bleiben vorbehalten.
Kann das Spiel nicht am nächsten Tag neu angesetzt werden, legt die UEFA-Administration einen neuen Termin fest oder sagt es gegebenenfalls ab.
Grundsätzlich wird ein neu angesetztes Spiel im selben Stadion ausgetragen. Falls die Umstände einen Stadionwechsel erfordern, muss die UEFA-Administration das neue Stadion genehmigen.
In allen Fällen muss die UEFA-Administration das Stadion genehmigen und die neue Anstoßzeit festlegen, wenn möglich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mannschaften.
In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.