Artikel 19 Spielberechtigung - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2024
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
19.01

Zum Wettbewerb zugelassen sind Spieler, die unter Einhaltung der festgesetzten Fristen bei der UEFA registriert und für einen Verein spielberechtigt sind sowie alle in den folgenden Bestimmungen aufgeführten Bedingungen erfüllen.

19.02

Jeder Spieler muss ordnungsgemäß bei seinem Nationalverband in Übereinstimmung mit den eigenen Regeln des Verbands und jenen der FIFA, insbesondere dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, als Spieler des betreffenden Vereins registriert sein.

19.03

Jeder am Wettbewerb teilnehmende Spieler muss eine von seinem Verband ausgestellte Spielerlizenz oder einen gültigen Reisepass/Personalausweis, beides versehen mit seinem Foto und vollständiger Geburtsangabe (Tag, Monat, Jahr), mit sich führen. Der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte kann die Vorlage der Personalausweise/Reisepässe der auf dem Spielblatt eingetragenen Spieler verlangen.

19.04

Alle Spieler müssen sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterziehen.

19.05

Ein Spieler, der am UEFA-Superpokal teilnimmt, darf unter Vorbehalt der in den Reglementen der UEFA Champions League, der UEFA Europa League, der UEFA Conference League und der UEFA Youth League festgehaltenen Bedingungen für einen anderen Verein in anderen UEFA-Klubwettbewerben eingesetzt werden.

19.06

Die UEFA-Administration entscheidet über die Spielberechtigung. Angefochtene Entscheidungen werden von der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer behandelt.