Der Wettbewerb, bei dem die Gewinner der UEFA Champions League und der UEFA Europa League der vorangegangen Spielzeit aufeinandertreffen, wird von der UEFA zu Beginn jeder neuen Spielzeit durchgeführt. Aus rein operativen und organisatorischen Gründen gilt der Gewinner der UEFA Champions League als Heimmannschaft und der Gewinner der UEFA Europa League als Auswärtsmannschaft. Der Wettbewerb wird im August ausgetragen.
Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Vereine über eine Lizenz verfügen, die vom zuständigen nationalen Organ in Übereinstimmung mit dem UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit ausgestellt wurde, und in der Liste der Lizenzentscheidungen aufgeführt sein, die der UEFA-Administration von diesem Organ fristgerecht vorzulegen ist.