Die UEFA-Administration verfügt für dieses Spiel über sämtliche Rechte im Zusammenhang mit den Eintrittskarten und entscheidet über die Anzahl der Karten für die beiden teilnehmenden Vereine (wobei nicht unbedingt beide die gleiche Anzahl erhalten müssen) und die Anzahl der Karten für den Ausrichterverband sowie den Umfang der verschiedenen Kartenkontingente, die gleichzeitig ausgehändigt werden. Diese Entscheide und Anforderungen sind endgültig und bindend.
Die UEFA kann allgemeine Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung sowie besondere Weisungen, Richtlinien und/oder Bedingungen (einschließlich derjenigen im UEFA-Sicherheitsreglement) für den Verkauf und/oder die Verteilung von Eintrittskarten herausgeben. Solche Entscheide und/oder Anforderungen der UEFA sind endgültig. Außerdem müssen der Ausrichterverband und die teilnehmenden Vereine im Rahmen der Zusammenarbeit mit der UEFA alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung durchzusetzen, um sicherzustellen, dass:
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niemand ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführt;
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die Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;
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jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können;
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niemand, der das Spiel besucht, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erhebt, aufzeichnet, überträgt oder verwertet. Auf Verlangen der UEFA muss der Verein sein Möglichstes tun und die nötige Unterstützung leisten, damit diese Bestimmung durchgesetzt werden kann.