Die teilnehmenden Vereine verpflichten sich,
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das vorliegende Reglement einzuhalten und in ihrer bestmöglichen Formation anzutreten;
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das Spiel unter einem Cheftrainer zu bestreiten, der über die gemäß UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit für diesen Wettbewerb erforderliche Trainerqualifikation verfügt, der vom entsprechenden Nationalverband als Cheftrainer bestätigt wurde und zu dessen Verantwortungsbereich die Kaderzusammenstellung, die Taktik und das Training der Mannschaft sowie die Betreuung der Spieler und des Trainerstabs in der Umkleidekabine und der technischen Zone vor, während und nach dem Spiel gehören;
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sämtliche Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees, der UEFA-Administration und aller anderen zuständigen Organe betreffend den Wettbewerb, die in angemessener Form (per Rundschreiben der UEFA, offiziellem Brief oder E-Mail) mitgeteilt wurden, zu befolgen;
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das UEFA-Sicherheitsreglement zu befolgen;
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die im UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit angeführten Monitoring-Vorschriften einzuhalten;
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die UEFA und ihre Tochtergesellschaften und alle LOS sowie all deren Beauftragte, Verantwortliche, Angestellte, Vertreter, Agenten und andere Mitarbeiter von jeglicher Haftung oder Verpflichtung sowie allen Verlusten, Schäden, Konventionalstrafen, Ansprüchen, Klagen, Geldstrafen und Kosten (einschließlich üblicher Rechtskosten), die aus oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung des vorliegenden Reglements durch den Verein, seine Spieler, Offiziellen, Angestellten, Vertreter oder Agenten entstehen, freizustellen bzw. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten;
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schriftlich zu bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spieler und Offiziellen den IFAB-Spielregeln des International Football Association Board (IFAB) entsprechen und sich verpflichten, die Statuten (einschließlich der darin aufgeführten Fairplay-Grundsätze), Reglemente, Protokolle, Richtlinien und Beschlüsse der UEFA zu respektieren;
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schriftlich zu bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spieler und Offiziellen sich verpflichten, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in Lausanne, Schweiz, gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Statuten anzuerkennen, und sich verpflichten, dass jegliches Verfahren vor dem TAS, bei dem es um die Zulassung zum, die Teilnahme am bzw. den Ausschluss vom Wettbewerb geht, im Schnellverfahren unter Berücksichtigung der Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Sports (Code of Sports-related Arbitration) des TAS und der vom TAS herausgegebenen Weisungen durchgeführt wird, einschließlich hinsichtlich provisorischer und superprovisorischer Maßnahmen, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher staatlicher und anderer Gerichte;
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hinsichtlich der Sammlung von Gegenständen aus dem Spiel und persönlichen Gegenständen der Spieler, die von der UEFA für die Zusammenstellung einer ausschließlich nicht kommerziell nutzbaren Memorabiliensammlung im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verwendet werden könnten, jederzeit mit der UEFA zu kooperieren, insbesondere jedoch am Ende des Spiels;
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die UEFA oder den Wettbewerb nicht zu vertreten, ohne vorher die schriftliche Genehmigung der UEFA einzuholen.
Der Verein kann seinen eigenen Namen und/oder sein Logo verwenden, sofern alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
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der Name wird in den Statuten des Vereins erwähnt;
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sofern die nationale Gesetzgebung dies erfordert, ist der Name / das Logo im Handelsregister oder bei einer entsprechenden Behörde eingetragen;
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der Name / das Logo ist beim Verband des Vereins eingetragen und wird in nationalen Wettbewerben verwendet;
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der Name / das Logo bezieht sich nicht auf den Namen eines kommerziellen Partners. Die UEFA-Administration kann in besonderen Härtefällen (seit langem bestehender Name o.Ä.) auf begründetes Gesuch des betreffenden Vereins hin Ausnahmen bewilligen.
Der Verein muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Nachweise unterbreiten.