Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt werden. Ersetzte Spieler dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf drei Spielunterbrechungen. Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels und in der Halbzeitpause vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.
Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der entsprechende Ersatzspieler darf dann durch einen registrierten, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler ersetzt werden, sodass sich die Anzahl der noch verfügbaren Ersatzspieler nicht reduziert.
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Sind Spieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte, ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführte Spieler ersetzt werden.
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Ist keiner der auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie durch registrierte Torhüter ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.
Der betreffende Verein muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten. Wird, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, für einen Spieler, der auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Der ersetzte Spieler darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.