Artikel 45 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielern - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Clubs
Category
Klubs > Superpokal
Subject
SCUP
Edition
2024
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
45.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht der Schiedsrichter das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der IFAB-Spielregeln und lässt den verletzten Spieler vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, den Spieler auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

45.02

Ein Spieler, der eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt dem Schiedsrichter ausdrücklich bestätigt hat, dass er dazu in der Lage ist.