Artikel 49 Protest - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Clubs
Category
Klubs > Superpokal
Subject
SCUP
Edition
2024
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
49.01

Teilnehmende Vereine sind berechtigt, gegen die Gültigkeit eines Spielergebnisses in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung Protest einzulegen; ein solcher Protest wird von der zuständigen Disziplinarinstanz geprüft, sofern dieser innerhalb von 24 Stunden nach Ende des fraglichen Spiels eingelegt und der UEFA binnen dieser Frist ein Nachweis über die Zahlung der Protestgebühr vorgelegt wird.