Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.
Die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung, die nationalen und internationalen Reisekosten sowie die Tagesentschädigungen des Schiedsrichterteams werden von der UEFA übernommen.
Das Exekutivkomitee entscheidet über den finanziellen Verteilschlüssel zugunsten:
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der beiden teilnehmenden Vereine;
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des Ausrichterverbands;
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der UEFA.
Die UEFA organisiert die Hotelunterbringung für beide Vereine. Sämtliche Hotelverträge bzw. die Verantwortung für die Abwicklung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Verträgen werden nach der Qualifikation auf die Vereine übertragen; Vorauszahlungen der UEFA an diese Hotels werden von den geschuldeten Prämienzahlungen abgezogen.
Jeder Verein kommt für seine eigenen Kosten auf.
Die Abrechnung für den Wettbewerb ist der UEFA-Administration innerhalb Monatsfrist nach Austragung des Wettbewerbs zu unterbreiten.