Artikel 52 Medienaktivitäten am Vortag des Spiels - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Clubs
Category
Klubs > Superpokal
Subject
SCUP
Edition
2024
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 June 2024
52.01

Beide Vereine müssen ihre Trainingseinheit am Vortag des Spiels den Medien gemäß einem mit der UEFA vorab vereinbarten Zeitplan vollständig zugänglich machen. Diese Trainingseinheiten finden vorbehaltlich einer im Voraus mit der UEFA getroffenen anders lautenden Vereinbarung im Spielstadion statt und können live übertragen werden.

52.02

Hält ein Verein am Vortag des Spiels keine vollständige Trainingseinheit ab, müssen in Vereinbarung mit der UEFA anderweitige Vorkehrungen getroffen werden, die es den Medien erlauben, Zugang zur Vorbereitung der Mannschaft zu haben.

52.03

Am Vortag des Spiels muss jeder Verein eine Medienkonferenz im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, abhalten. Die Medienkonferenzen vor dem Spiel werden gemeinsam von einem Medienverantwortlichen der UEFA und des jeweiligen Vereins geleitet. Bei jeder Medienkonferenz müssen mindestens der Cheftrainer der Mannschaft und ein Spieler (vorzugsweise zwei Spieler) anwesend sein. Ist sein Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für die Medienkonferenz vor dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Medienkonferenzen können live übertragen werden.

52.04

Jeder Verein muss am Vortag des Spiels seinen Cheftrainer und mindestens einen Spieler für ein kurzes Interview mit dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber seines Landes und dem Host Broadcaster zur Verfügung stellen und alles dafür tun, für zusätzliche Interviews mit anderen audiovisuellen Rechteinhabern wie von der UEFA verlangt zur Verfügung zu stehen. Nutzt der wichtigste audiovisuelle Rechteinhaber des Landes der beiden Vereine diese Gelegenheit nicht, so kann die UEFA die Interviews durchführen und den Inhalt allen audiovisuellen Rechteinhabern zur Verfügung stellen.