Artikel 53 Medienaktivitäten am Spieltag - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs
Subject
SCUP
Edition
2024
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 June 2024
53.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Vereinen im Stadion geführt werden. Zeit und Ort werden jeweils im Voraus von der UEFA und dem jeweiligen Verein festgelegt.

  1. Die Vereine müssen ihren Cheftrainer und einen auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler vor dem Spiel für ein kurzes, exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview mit dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des jeweils beteiligten Vereins zur Verfügung stellen.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt. Die Vereine müssen sich auch darum bemühen, auf Anfrage einen Vertreter für weitere Interviews vor dem Spiel bereitzustellen.

  3. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Der Sieger muss nach dem Spiel dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des siegreichen Vereins mindestens vier Interviews und jedem verbleibenden Broadcaster zwei Interviews gewähren. Ein in einer Super-Flash-Position tätiger Broadcaster muss mindestens zwei Interviews am Spielfeldrand erhalten. Spieler, die ein Interview für ihre offizielle Vereinsplattform führen, unterliegen denselben Bestimmungen wie im Laufe der Saison.

  5. Die unterlegene Mannschaft muss nach dem Spiel mindestens 14 Interviews unter folgenden Bedingungen gewähren:

    • zwei Super-Flash-Interviews;

    • zehn spätestens 45 Minuten nach der Pokalübergabe;

    • alle spätestens 60 Minuten nach der Pokalübergabe.

  6. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für alle obligatorischen Medienaktivitäten nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  7. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  8. Alle oben genannten Interview-Gelegenheiten für offizielle Vereinsplattformen müssen zunächst den von der UEFA bestimmten audiovisuellen Rechteinhabern gemäß den folgenden Bedingungen für Interviews nach dem Spiel gewährt werden:

    • Verfügen die offiziellen Vereinsplattformen über eine Flash-Interview-Position, erhalten alle Broadcaster mindestens ein Interview, bevor die offiziellen Vereinsplattformen Interviews durchführen können.

    • Spieler, die für eine offizielle Vereinsplattform abgestellt werden, müssen zunächst für die Broadcaster abgestellt werden und (bei entsprechender Nachfrage) mindestens drei Interviews geführt haben.

  9. Wird eines der oben aufgeführten obligatorischen Interviews vom entsprechenden audiovisuellen Rechteinhaber nicht geführt, darf die UEFA es unter denselben Bedingungen führen und es mit den anderen audiovisuellen Rechteinhabern teilen.

53.02

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel im Stadion müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Vereine müssen für ihre Medienkonferenz ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen. Die Medienkonferenzen nach dem Spiel werden gemeinsam von einem Medienverantwortlichen der UEFA und des jeweiligen Vereins geleitet.

53.03

Nach dem Spiel ist für die Medien und die audiovisuellen Rechteinhaber eine Gemischte Zone, in der die Reporter Interviews durchführen können, zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen zu bestimmen. Die Gemischte Zone darf nur Trainern, Spielern, Medienvertretern und audiovisuellen Rechteinhabern zugänglich sein. Mehrere Spieler beider Mannschaften, die in der Startformation oder als Ersatzspieler am Spiel teilgenommen haben, sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben. In jedem Teil der Gemischten Zone müssen mindestens zwei Spieler pro Mannschaft Interviews geben. Die Vereine haben sicherzustellen, dass ihre Spieler die Gemischte Zone passieren und die entsprechenden Interviews geben.