Alle am Wettbewerb beteiligten Personen sind für ihre eigene Versicherungsdeckung verantwortlich.
Die Vereine sind für die Versicherungsdeckung ihrer jeweiligen Delegation, einschließlich Spieler und Offizieller, für die gesamte Dauer des Wettbewerbs verantwortlich und verpflichten sich, auf eigene Kosten alle notwendigen und angemessenen Versicherungen abzuschließen.
Die LOS hat sicherzustellen, dass der betreffende Stadioneigentümer und/oder -betreiber einen umfassenden Versicherungsschutz, einschließlich Haftpflicht- und Gebäudeversicherung, gewährleisten. Unterbreitet der Stadioneigentümer und/oder -betreiber die angemessenen Versicherungspolicen nicht rechtzeitig, muss der Ausrichterverband die erforderliche zusätzliche Versicherung auf eigene Kosten abschließen. Unterlässt er dies, schließt die UEFA die erforderliche Versicherung auf Kosten des Ausrichterverbands ab.
Die LOS hat zu gewährleisten, dass die UEFA in allen im vorliegenden Artikel genannten Versicherungsverträgen eingeschlossen und von jeglicher Haftung befreit ist, die durch die Organisation und Ausrichtung des Wettbewerbs entsteht. Die UEFA kann von allen Beteiligten verlangen, dass sie ihr kostenlos eine schriftliche Haftungsfreizeichnung, Bestätigungen, Kopien der betreffenden Policen in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorlegen.