Der Ausrichterverband muss sicherstellen, dass das Stadion über eine Flutlichtanlage verfügt, deren durchschnittliche horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) mindestens 1 500 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1 > 0,50 und U2 > 0,70 betragen muss. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke (Ev) muss mindestens 1 250 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,40 und U2>0,50 betragen. Der Blendwert (RG) darf nicht größer als 50 sein und die Spielfeldbeleuchtung sollte einen Farbwiedergabeindex (Ra) von mindestens 80 aufweisen.