Artikel 44 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Superpokal

Reglement des UEFA-Superpokals

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Superpokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026
Enforcement Date
1 June 2026
44.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt das Schiedsrichterteam. Es können nur Schiedsrichter ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind. Die Entscheidungen der Schiedsrichterkommission sind endgültig.

44.02

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam spätestens am Vorabend des Spiels am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Spiels noch nicht eingetroffen ist, informiert die UEFA die Vereine umgehend. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

44.03

Wenn ein Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent oder VAR vor oder während des Spiels nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an seine Stelle:

  1. Der Schiedsrichter wird durch den vierten Offiziellen oder den VAR, sofern ein solcher ernannt wurde und vor Ort zur Verfügung steht, oder durch einen Schiedsrichterassistenten ersetzt.

  2. Ein Schiedsrichterassistent wird durch den vierten Offiziellen oder den Ersatzschiedsrichterassistenten ersetzt, falls ein solcher ernannt wurde.

  3. Ein VAR wird durch den Assistenten des VAR (sofern dieser als VAR zertifiziert ist) oder durch den Schiedsrichter ersetzt, falls dieser nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, aber in der Lage und zertifiziert ist, als VAR eingesetzt zu werden.

Falls erforderlich findet das Spiel ohne VAR und/oder ohne vierten Offiziellen statt.