Artikel 14 Auslosungsverfahren – Qualifikationsphase - Frauen-Europa-Pokal

Reglement des UEFA Women's Europa Cup

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Klubs > Frauen-Europa-Pokal
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 March 2026

14.01

Für die Auslosung der Paarungen der Qualifikationsphase werden die Teilnehmer je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die Vereine werden für diese Auslosungen anhand der zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer der betreffenden Runde zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, so gelten die folgenden Bestimmungen:

  1. Für den Eintritt von Vereinen aus der zweiten Qualifikationsrunde der UEFA Women’s Champions League werden mit Blick auf die Auslosung die Koeffizienten der an den Miniturnieren beteiligten Vereine herangezogen. Für die in der ersten Qualifikationsrunde des UEFA Women‘s Europa Cup eintretenden Vereine wird der Koeffizient des Vereins mit dem dritthöchsten Koeffizienten aller Vereine des jeweiligen Miniturniers herangezogen. Für die in der zweiten Qualifikationsrunde eintretenden Vereine wird der Koeffizient des Vereins mit dem zweithöchsten Koeffizienten aller Vereine des jeweiligen Miniturniers herangezogen.

  2. Für Vereine, die über die dritte Qualifikationsrunde der UEFA Women’s Champions League in die zweite Qualifikationsrunde des UEFA Women‘s Europa Cup eintreten, wird der niedrigere Koeffizient der beiden Vereine der noch ausstehenden Begegnung herangezogen.

  3. Für Vereine, die als Sieger einer Begegnung in der ersten Qualifikationsrunde in die zweite Qualifikationsrunde des UEFA Women‘s Europa Cup eintreten, wird der höhere Koeffizient der beiden Vereine der noch ausstehenden Begegnung herangezogen.

14.02

Die UEFA-Administration kann für die Auslosung der Qualifikationsphase Gruppen bilden in Übereinstimmung mit den von der UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen. Vereine aus dem gleichen Verband können einander nicht zugelost werden. Auslosungen in der Qualifikationsphase können vollständig oder teilweise digital durchgeführt werden.

14.03

Eine Auslosung wird durchgeführt, um die jeweiligen Paarungen zu bilden und zu bestimmen, welche Mannschaft das Hinspiel zu Hause bestreitet.