Für die Auslosung der Achtelfinalpaarungen werden die Teilnehmer je zur Hälfte in gesetzte und ungesetzte Vereine aufgeteilt. Die Vereine werden für diese Auslosung anhand der zu Beginn der Spielzeit erstellten Vereinskoeffizientenrangliste (vgl. Anhang D) und in Übereinstimmung mit den durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen gesetzt. Sollte aus irgendwelchen Gründen ein Teilnehmer zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht feststehen, wird für die Auslosung der Koeffizient des in der Vereinskoeffizientenrangliste besser platzierten der beiden Vereine der noch ausstehenden Begegnung verwendet. Die Auslosung wird gemäß folgenden Grundsätzen vorgenommen:
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Die acht gesetzten Vereine werden in vier Paare eingeteilt (Vereine auf den Plätzen 1 und 2, 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8). Die acht ungesetzten Vereine (Plätze 9 bis 16) werden einem Topf zugeteilt.
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Die Vereine in gesetzten Paaren werden für jede Achtelfinalpaarung in eine der beiden Positionen gelost. Die acht ungesetzten Vereine werden den gesetzten Vereinen zugelost, wie in Anhang B dargestellt.
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Eine Auslosung wird durchgeführt, um zu bestimmen, welcher Verein das Hinspiel zu Hause bestreitet.
Die Viertel- und Halbfinalpaarungen sowie die Endspielpaarung und das jeweilige Heimrecht in Hin- bzw. Rückspiel werden gemäß Anhang B bestimmt.
Die UEFA-Administration kann für jede Auslosung andere Bedingungen in Übereinstimmung mit den von der UEFA-Kommission für Frauenfußball festgelegten Grundsätzen festlegen sowie die Auslosungsbedingungen anpassen bzw. Positionen direkt zuweisen, um mögliche Beschränkungen infolge von Entscheidungen des UEFA-Exekutivkomitees zu berücksichtigen. Auslosungen in der K.-o.-Phase können vollständig oder teilweise digital durchgeführt werden.